AG München: WEG Kosten Duplex-Garage

Münchner Prozessvertretung
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AG München: WEG Kosten Duplex-Garage

Terminsvertretung in München
Veröffentlicht von Rechtsanwalt Dr. J.-E. Fischer in WEG-Recht · Freitag 28 Aug 2020 ·  1:15
Tags: AGMünchenWEGDuplexparkerKostenverteilung
AG München, Endurteil v. 24.10.2019 – 483 C 9844/19 WEG

Wenn in einer Teilungserklärung nebst Gemeinschaftsordnung einer WEG die Kosten für die Instandhaltung- und Instandsetzung einer Duplex-Tiefgaragenanlage der Eigentümergemeinschaft im Verhältnis der Miteigentumsanteile auferlegt ist, widerspricht dies einem Eigentümerbeschluss, wonach die Kosten für die Unterhaltung und Instandsetzung der Hebeanlagen ausschließlich unter den Eigentümern der Duplex-Garage aufgeteilt werden. Der Eigentümerbeschluss entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung und ist daher rechtswidrig und anfechtbar.

Dem steht es nach Ansicht des Gerichts auch nicht entgegen, wenn in den Jahren zuvor innerhalb der WEG anders gehandhabt worden war, und die Kosten ausschließlich unter den Eigentümern der Duplex-Garage aufgeteilt worden seien. Insbesondere kann weder in einer derartigen unwidersprochen gebliebenen Handhabung, noch in dem angefochtenen Beschluss eine konkludente Ingebrauchnahme einer Öffnungsklausel der Gemeinschaftsordnung gesehen werden, da es an dem nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 08.06.2018, V ZR 195/17, NJW 2012, 603) erforderlichen Bewusstsein der Wohnungseigentümer fehlt, eine Änderung des geltenden Verteilungsschlüssels herbeizuführen.

Schließlich kann dem klagenden Wohnungseigentümer nicht vorgehalten werden, dass er selbst eine Aufstellung über die Zuführungen und Entnahmen aus der Instandhaltungsrücklage Duplexparker erstellt hat, da er aufgrund des altruistischen Charakters der Beschlussanfechtungsklage selbst dann zur Anfechtung berechtigt wäre, wenn er sogar für den angefochtenen Beschluss gestimmt hätte.



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